Für die teil­nehmenden Schulen im Startchan­cen-Pro­gramm gilt: Fol­gekosten wer­den vom Bud­get des Schü­lerin­nen- und Schüler­Haushalts nicht finanziert und müssen indi­vidu­ell mit den jew­eili­gen Schul­trägern abges­timmt werden.