Für die teilnehmenden Schulen im Startchancen-Programm gilt: Folgekosten werden vom Budget des Schülerinnen- und SchülerHaushalts nicht finanziert und müssen individuell mit den jeweiligen Schulträgern abgestimmt werden.
Für die teilnehmenden Schulen im Startchancen-Programm gilt: Folgekosten werden vom Budget des Schülerinnen- und SchülerHaushalts nicht finanziert und müssen individuell mit den jeweiligen Schulträgern abgestimmt werden.