Für die teil­nehmenden Schulen im Startchan­cen­pro­gramm gilt: Fol­gekosten wer­den vom Bud­get des Schü­lerin­nen- und Schüler­Haushalts nicht finanziert. Weit­ere Kri­te­rien stellen wir schnellst möglich beim Mate­r­i­al dieser Phase zum Down­load bereit.