Für alle Schulen in allen Kom­munen gilt: Sowohl bauliche Verän­derun­gen in der Schule und auf dem Schul­gelände als auch Geräte, die in die Bausub­stanz ein­greifen, sowie Fol­gekosten wer­den vom Bud­get des Schüler*innenHaushalts nicht finanziert.