Für alle Schulen in allen Bezirken gilt: Sowohl bauliche Veränderungen in der Schule und auf dem Schulgelände als auch Geräte, die in die Bausubstanz eingreifen, sowie Folgekosten werden vom Budget des Schüler*innenHaushalts nicht finanziert.
In der Regel stehen für die Anschaffungen im Schüler*innenHaushalt die Titel “Schüler*innenHaushalt”, “Lehr- und Lernmittel” sowie “Ausstattung” zur Verfügung. Darüber hinaus unterscheiden sich die Kriterien vereinzelt in den Bezirken.