Für alle Schulen in allen Bezirken gilt: Sowohl bauliche Verän­derun­gen in der Schule und auf dem Schul­gelände als auch Geräte, die in die Bausub­stanz ein­greifen, sowie Fol­gekosten wer­den vom Bud­get des Schüler*innenHaushalts nicht finanziert.

In der Regel ste­hen für die Anschaf­fun­gen im Schüler*innenHaushalt die Titel “Lehr- und Lern­mit­tel” sowie “Ausstat­tung” zur Ver­fü­gung. Darüber hin­aus unter­schei­den sich die Kri­te­rien vere­inzelt in den Bezirken.

Licht­en­berg & Neukölln

Licht­en­berg und Neukölln ver­fü­gen über einen eige­nen Titel für den Schüler*innenHaushalt. Über diesen kön­nen auch weit­ere Anschaf­fun­gen und ggf. Dien­stleis­tun­gen umge­set­zt werden.

Marzahn-Hellers­dorf

In Marzahn ist es nur möglich, Gegen­stände zu erwer­ben, die zum Titel „Ausstat­tung“ zuge­ord­net wer­den können.