Für alle Schulen in allen Bezirken gilt: Sowohl bauliche Veränderungen in der Schule und auf dem Schulgelände als auch Geräte, die in die Bausubstanz eingreifen, sowie Folgekosten werden vom Budget des Schüler*innenHaushalts nicht finanziert.
In der Regel stehen für die Anschaffungen im Schüler*innenHaushalt die Titel “Lehr- und Lernmittel” sowie “Ausstattung” zur Verfügung. Darüber hinaus unterscheiden sich die Kriterien vereinzelt in den Bezirken.
Lichtenberg & Neukölln
Lichtenberg und Neukölln verfügen über einen eigenen Titel für den Schüler*innenHaushalt. Über diesen können auch weitere Anschaffungen und ggf. Dienstleistungen umgesetzt werden.
Marzahn-Hellersdorf
In Marzahn ist es nur möglich, Gegenstände zu erwerben, die zum Titel „Ausstattung“ zugeordnet werden können.