Für alle Schulen in allen Bezirken gilt: Sowohl bauliche Verän­derun­gen in der Schule und auf dem Schul­gelände als auch Geräte, die in die Bausub­stanz ein­greifen, sowie Fol­gekosten wer­den vom Bud­get des Schüler*innenHaushalts nicht finanziert.

In der Regel ste­hen für die Anschaf­fun­gen im Schüler*innenHaushalt die Titel “Schüler*innenHaushalt”, “Lehr- und Lern­mit­tel” sowie “Ausstat­tung” zur Ver­fü­gung. Darüber hin­aus unter­schei­den sich die Kri­te­rien vere­inzelt in den Bezirken.