Für die Schulen, die den Schülerinnen- und SchülerHaushalt über das Startchancen-Programm umsetzen, läuft die externe Ideenprüfung über die Servicestelle Jugendbeteiligung. Wir empfehlen jedoch auch den jeweiligen Schulträger in die externe Ideenprüfung einzubeziehen, um bspw. Folgekosten mit diesem abzustimmen.
Für die Schulen, die nicht Teil des Startchancen-Programms sind, erfolgt die externe Ideenprüfung in der Regel über den Schulträger.