Für die Schulen, die den Schü­lerin­nen- und Schüler­Haushalt über das Startchan­cen-Pro­gramm umset­zen, läuft die externe Ideen­prü­fung über die Ser­vices­telle Jugend­beteili­gung. Wir empfehlen jedoch auch den jew­eili­gen Schul­träger in die externe Ideen­prü­fung einzubeziehen, um bspw. Fol­gekosten mit diesem abzustimmen.

Für die Schulen, die nicht Teil des Startchan­cen-Pro­gramms sind, erfol­gt die externe Ideen­prü­fung in der Regel über den Schulträger.