Bei der Planung eurer Wahl, solltet ihr euch an den demokratischen Wahlgrundsätzen orientieren. Versucht möglichst viele dieser Grundsätze in eurer Wahl umzusetzen. Welche das sind, seht ihr hier:
Allgemeines Wahlrecht
Dieser Grundsatz besagt, dass alle – in diesem Fall alle Schüler*innen – Stimmrecht besitzen, also an der Abstimmung über die Ideen teilnehmen dürfen. Damit dieser Grundsatz erfüllt ist, muss sichergestellt werden, dass jede*r Schüler*in, der*die abstimmen möchte, auch abstimmen kann. Für eine digitale Abstimmung muss sichergestellt sein, dass alle Zugriff zum Internet und dem Abstimmungstool haben können und wissen, wie es funktioniert.
Gleiches Wahlrecht
Dieser Grundsatz besagt, dass jede abgegebene Stimme gleich viel zählt und gleich viel zum Ergebnis beiträgt. Dies heißt für den Schüler*innenHaushalt nicht, dass jede*r Schüler*in nur eine Stimme haben darf, aber eben alle gleich viele. Weiterhin besagt dieser Grundsatz auch, dass jede Person nur einmal an der Abstimmung teilnehmen darf, da sie andernfalls ja auch mehr Stimmen hätte als die übrigen.
Unmittelbares Wahlrecht
Dieser Grundsatz besagt, dass jede Person selbst und direkt ihre Stimme abgibt. Das heißt zum Beispiel, dass nicht Delegierte – wie z.B. die Klassensprechenden – über die Ideen im Schüler*innenHaushalt entscheiden. Jede*r Schüler*in kann sich selbst für seine*ihre Lieblingsidee(n) entscheiden.
Freies Wahlrecht
Dieser Grundsatz besagt, dass andere nicht durch Zwang oder unzulässigen Druck in ihrer Entscheidung beeinflusst werden dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Ideen die gleiche Chance haben, gewählt zu werden.
Geheimes Wahlrecht
Dieser Grundsatz besagt, dass niemand jemandem mitteilen muss, wofür er*sie abgestimmt hat und auch niemand dies nachprüfen können soll. Dies ist vor allem als Schutz für das freie Wahlrecht sinnvoll, da so schwieriger Druck aufgebaut werden kann und sich niemand für seine Entscheidung rechtfertigen muss.