Bei der Pla­nung eur­er Wahl, soll­tet ihr euch an den demokratis­chen Wahlgrund­sätzen ori­en­tieren. Ver­sucht möglichst viele dieser Grund­sätze in eur­er Wahl umzuset­zen. Welche das sind, seht ihr hier:

All­ge­meines Wahlrecht

Dieser Grund­satz besagt, dass alle – in diesem Fall alle Schü­lerin­nen und Schüler – Stimm­recht besitzen, also an der Abstim­mung über die Ideen teil­nehmen dür­fen. Damit dieser Grund­satz erfüllt ist, muss sichergestellt wer­den, dass alle Schü­lerin­nen und Schüler, die abstim­men möcht­en, auch abstim­men kön­nen. Für eine dig­i­tale Abstim­mung muss sichergestellt sein, dass alle Zugriff zum Inter­net und dem Abstim­mungstool haben kön­nen und wis­sen, wie es funktioniert.

Gle­ich­es Wahlrecht

Dieser Grund­satz besagt, dass jede abgegebene Stimme gle­ich viel zählt und gle­ich viel zum Ergeb­nis beiträgt. Dies heißt für den Schü­lerin­nen- und Schüler­Haushalt nicht, dass jede Schü­lerin und jed­er Schüler nur eine Stimme haben darf, aber eben alle gle­ich viele. Weit­er­hin besagt dieser Grund­satz auch, dass jede Per­son nur ein­mal an der Abstim­mung teil­nehmen darf, da sie andern­falls ja auch mehr Stim­men hätte als die übrigen.

Unmit­tel­bares Wahlrecht

Dieser Grund­satz besagt, dass jede Per­son selb­st und direkt ihre Stimme abgibt. Das heißt zum Beispiel, dass nicht Delegierte – wie z.B. die Klassen­sprecherin­nen und Klassen­sprech­er – über die Ideen im Schü­lerin­nen- und Schüler­Haushalt entschei­den. Alle Schü­lerin­nen und Schüler kön­nen sich selb­st für ihre Lieblingsidee(n) entscheiden.

Freies Wahlrecht

Dieser Grund­satz besagt, dass andere nicht durch Zwang oder unzuläs­si­gen Druck in ihrer Entschei­dung bee­in­flusst wer­den dür­fen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Ideen die gle­iche Chance haben, gewählt zu werden.

Geheimes Wahlrecht

Dieser Grund­satz besagt, dass nie­mand jeman­dem mit­teilen muss, wofür er oder sie abges­timmt hat und auch nie­mand dies nach­prüfen kön­nen soll. Dies ist vor allem als Schutz für das freie Wahlrecht sin­nvoll, da so schwieriger Druck aufge­baut wer­den kann und sich nie­mand für seine Entschei­dung recht­fer­ti­gen muss.